
Von Dezember 2017 bis März 2018 war der zweite Entwurf des Bundesgesetzes über Tabakprodukte in der Vernehmlassung. Dieser war, wie vom Parlament in der Rückweisung der ersten Vorlage gefordert, etwas abgespeckt. Er schiesst aber immer noch über das Ziel hinaus. Insbesondere hat Swiss Retail gefordert, dass bei der Bestrafung der Unternehmen bei Verstössen gegen die altersabhängige Abgabe berücksichtigt wird, ob ein Unternehmen ein angemessenes Compliance-Programm hat. Bezüglich den weiteren Details hat sich Swiss Retail der Eingabe der Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik (AWMP) und des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) angeschlossen (vgl. http://www.awmp.ch/wichtige-dokumente/vla.html).