Seit der Revision des Gleichstellungsgesetzes sind Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden verpflichtet, alle vier Jahre eine betriebliche Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.
Die SWISS RETAIL FEDERATION hat dazu Ende 2019 einen Aktionsplan und Workshops initiiert, um die fristgerechte Umsetzung zu gewährleisten und die Unternehmen zu unterstützen.

Zum vierstufigen Aktionsplan gehörten folgende Schritte

  1. Information und Dokumentation über ein Dashboard mit rechtlichen Grundlagen und weiterführender Dokumentation.
  2. Schulung («Logib») der Verbandsmitglieder.
  3. Expertenunterstützung durch kostenlosen Fach-Telefondienst, der vom Verband zur Verfügung gestellt wurde.
  4. Koordination und Monitoring

Lohngleichheit ist auch ein Anliegen der Wirtschaft

Die SWISS RETAIL FEDERATION hat die Unternehmen mit dem Aktionsplan aktiv bei der Umsetzung dieser Verpflichtungen unterstützt. Lohngleichheit kommt nicht nur den Frauen und ihren Familien zugute, sie nützt der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft. Lohngleichheit ermöglicht reelle Chancengleichheit und eine echte Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Familien- und Erwerbsmodellen. Das haben auch die Mitglieder unseres Verbandes erkannt. Wir freuen uns, dass sie die Sicherstellung der Lohngleichheit rechtzeitig an die Hand genommen haben.

Die Lohndifferenz zwischen Mann und Frau liegt gemäss unserem Monitoring bei den Unternehmen, die sich rückgemeldet haben, bis auf ganz wenige Ausnahmen, klar innerhalb der Toleranzschwelle von fünf Prozent. Das belegt, dass die Mitglieder der SWISS RETAIL FEDERATION das Anliegen «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» sehr ernst nehmen und für Männer und Frauen gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit bezahlen. Von Mitgliedern, die bei der Lohndifferenz immer noch über dem Toleranzwert liegen, erwartet die SWISS RETAIL FEDERATION, dass sie umgehend geeignete Massnahmen ergreifen.

Die Frist für die erstmalige Durchführung ist am 30. Juni 2021 abgelaufen. Bis spätestens am 30. Juni 2023 müssen die Unternehmen die Arbeitnehmenden schriftlich über die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse informieren.

Wir sind besonders stolz auf unsere nachfolgenden Mitglieder die beispielhaft für viele stehen: