Covid-19-Gesetz
Am 13. Juni 2021 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über das Covid-19-Gesetz ab. Das Gesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das Gesetz ist nötig, um die Unterstützung für die von den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus betroffenen Unternehmen, so lange wir nötig aufrechterhalten zu können. Bei einer Ablehnung des Covid-19-Gesetzes durch die Stimmbevölkerung tritt dieses nicht direkt ausser Kraft, sondern bleibt noch bis zum 25. September 2021 gültig. Ab diesem Datum gäbe es jedoch keine gesetzliche Grundlage mehr für die wirtschaftlichen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Krise und es könnte eine Situation grosser Ungewissheit darüber entstehen, wie es weitergeht. Die möglichen Folgen wären, dass die im Gesetz festgehaltenen Instrumente zur Abfederung des wirtschaftlichen Schadens durch die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus mit dem 25. September 2021 auf nationaler Ebene ausser Kraft treten. Dazu gehören die Härtefallhilfen für besonders betroffene Unternehmen, Regelungen zur Kurzarbeit und alle anderen im Gesetz festgehaltenen Abfederungsmassnahmen. Eine mögliche Rückkehr zu einzelnen kantonalen Regelungen, wäre gerade für den schweizweit tätigen Detailhandel mit unzähligen Filialen in allen Kantonen, ein unverhältnismässig hoher bürokratischer Mehraufwand. Die Folgen dessen wären eine unnötige Gefährdung von Arbeitsplätzen in der Schweiz und der Schweizer Volkswirtschaft im Allgemeinen.
Die Swiss Retail Federation unterstützt aus den oben genannten Gründen ein Ja zum Covid-19-Gesetz am 13. Juni 2021.