
Von Dezember 2017 bis März 2018 war eine Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse in der Vernehmlassung. Der Bundesrat schlug vor, dass das aktuelle Bewilligungsverfahren für Lebensmittel, die gemäss dem «Cassis-de-Dijon-Prinzip» in Verkehr gebracht werden, durch ein digitalisiertes Meldeverfahren abgelöst werden soll. Swiss Retail hat in seiner Stellungnahme das Ziel, die Entlastung bezüglich Kosten und Aufwand, sehr begrüsst. Als adäquates Mittel zur Erreichung dieses Ziels hat der Verband aber die vollumfängliche Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips (CdD-Prinzip) im Lebensmittelbereich vorgeschlagen.