Revision Datenschutzgesetz

Revision Datenschutzgesetz

Die Revision des Datenschutzgesetzes ist das gewichtigste politische Geschäft im Bereich Digitalisierung. Der Bundesrat hat seinen Vorentwurf am 23. Dezember 2016 zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 4. April 2017. Swiss Retail hat sich eingebracht und begrüsst die Revision des Datenschutzgesetzes grundsätzlich. Den vorliegenden Vorentwurf lehnt sich jedoch ab und fordert vor dem Hintergrund der folgenden Aspekte Anpassungen:

  • Keine Bestimmungen, die über die EU-Regelungen hinausgehen („Swiss Finish“) und die Unternehmen unnötig finanziell und administrativ belasten
  • Der Nutzen der Daten für den digitalen Fortschritt ist im Interesse der Konsumenten und der Unternehmen zu berücksichtigen und gegenüber dem Persönlichkeitsschutz sorgfältig abzuwägen
  • Keine Behinderung von Innovation und Entwicklung neuer Geschäftsmodelle
  • Bedarfsgerechte und konsumentenfreundliche Auskunfts- und Informationspflichten
  • Berücksichtigung des Prinzips der Selbstregulierung [Good practice-Initiativen durch (Branchen-)Verbände]
  • Verzicht auf strafrechtliche Sanktionen von Privatpersonen, ausser bei Absicht

Die Übernahme der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz von Personendaten im Bereich der Strafverfolgung und der Rechtshilfe in Strafsachen sowie die Revision des Übereinkommens SEV 108 zum Schutz von Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten werden von Swiss Retail begrüsst.

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