Normalarbeitsverträge (NAV) und Gesamtarbeitsverträge (GAV) im Detailhandel
Normalarbeitsverträge sind Erlasse des Bundes oder des Kantons, die dispositives Vertragsrecht für bestimmte Typen von Arbeitsverhältnissen vorsehen.
Er ist dort von Bedeutung, wo sich der GAV noch nicht durchsetzen konnte. NAV beinhalten vor allem Regeln zu Löhnen, Arbeitszeit, Sozialleistungen und Ferien.
In einem Einzelarbeitsvertrag können die Bestimmungen eines NAV abgeändert werden. Die Änderungen dürfen jedoch nicht gegen die absolut zwingenden gesetzlichen Bestimmungen verstossen.
Zur Verhinderung von Missbräuchen (z.B. Lohndumping) kann durch staatliche Intervention ein allgemein verbindlicher NAV mit zwingenden Mindestlöhnen festgesetzt werden.