Mitgliederumfrage zu Mietzinsen, Stand 4. Mai 2020
Anhand von Daten aus einer Umfrage der Swiss Retail Federation unter ihren Mitgliedern wird die Situation bezüglich der Mietzinsproblematik im Detailhandel aufgezeigt.
Die nachfolgenden Daten beziehen sich auf Non-Food Unternehmen.
Grundproblem: hoher Anteil der Miete vom Umsatz
Im Fashion-Bereich macht der Mietanteil im Durchschnitt über alle Filialen gerechnet (A und B Lagen, etc.) ca. 17-20% aus. A-Lagen bewegen sich dabei um 20-25%. Bei Mono-Stores (und Kleinflächen) bewegen sich die Mieten um 20%. In gewissen anderen Segmenten kann der Umsatzanteil auf 8-10% fallen, insbesondere, wenn ein Mieter mehrere Filialen beim gleichen Vermieter hat und so die Verhandlungsposition gestärkt werden kann. Ausreisser nach oben und unten gibt es immer wieder.
Anzahl Mietstandorte der Mitgliedsunternehmen (N=18)
Im Durchschnitt haben die Mitglieder der Swiss Retail Federation 119 Mietstandorte in der Schweiz. Die Anzahl Standorte variiert von 8 bis 1089 Standorte, mit einem Median von 38. Das Total aller Filialen der teilnehmenden Unternehmen an der Umfrage ist 2’026.
Art des Entgegenkommens, Stand 4. Mai 2020 (N=18)
In den wenigen Fällen, in welchen die Unternehmen in Verhandlungen mit dem Vermieter eintreten konnten, lag das Übereinkommen bei über 80% in einer Stundung des Mietzinses. In weniger als einem Fünftel der verhandelten Fälle, boten die Vermieter eine Mietzinsreduktion an.
Höhe der verhandelten Mietzinsreduktionen, Stand 4. Mai 2020 (in %), (N=18)
Wie sich oben gezeigt hat, wurde in weniger als einem Fünftel der Fälle eine Mietzinsreduktion gewährt. In diesen wenigen Fällen, in welchen die Vermieter bereit waren, eine Reduktion zu gewähren, lag diese bei weniger als einem Viertel zwischen 1-20%. weitere 22% der Unternehmen, welche in Verhandlungen mit dem Vermieter treten konnten und in welchen der Vermieter zu einer Reduktion des Mietzinses bereits war, konnte sogar um mehr als 50% Reduktion verhandeln.
Verhandlungen über Stundungen über Shut-Down Periode, Stand 4. Mai 2020 (N=18)
In den Fällen, in welchen in Verhandlungen getreten werden konnte und erfolgreich eine Stundung verhandelt wurde, konnte diese in 44% der Fälle über die Dauer der Shut-Down Periode verhandelt werden.